Die wichtigsten Fakten zum DeutschlandticketDas Deutschlandticket wurde eingeführt, um eine erschwingliche und unkomplizierte Nutzung des Öffentlichen Nahverkehrs zu ermöglichen. Auch für Beschäftigte im Minijob kann es eine interessante Option sein - vor allem, wenn Arbeitgeber einen Zuschuss leisten. Hier sind die zentralen Eckpunkte:
Doch wie wirken sich solche Zuschüsse auf die Verdienstgrenze im Minijob aus? Zuschüsse und Verdienstgrenze - worauf ist zu achten? Wer in einem Minijob arbeitet, darf durchschnittlich im Monat maximal 556 Euro verdienen (Stand: 2025). Wird diese Grenze regelmäßig überschritten, liegt kein Minijob mehr vor, sondern eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Diese Grenze bezieht sich in der Regel auf den Gesamtbetrag - also sowohl auf den eigentlichen Verdienst als auch auf mögliche Zusatzleistungen des Arbeitgebers, wenn sie zum Arbeitsentgelt zählen. Zählen Zuschüsse zum Deutschlandticket als Zusatzleistungen? Zuschüsse zum Deutschlandticket sind zusätzliche Leistungen der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers. Diese sind steuerfrei, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: - Der Zuschuss wird im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses gewährt. - Die Zahlung des Zuschusses - entweder in Form eines Jobtickets oder als Fahrkostenzuschuss - erfolgt zusätzlich zum laufenden Verdienst. - Der Zuschuss wird maximal bis zur Höhe der tatsächlichen Kosten des Ticktes gezahlt. Das Ticket kann dann für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte, aber auch für alle weiteren Fahrten im Öffentlichen Personennahverkehr genutzt werden. Steuerfrei gleich Beitragsfrei? Ja! Sind die Bedingungen erfüllt, ist der Zuschuss nicht nur steuerfrei, sondern auch beitragsfrei. Das bedeutet:
Wichtig zu beachten: Die Steuerfreiheit entfällt, wenn das Deutschlandticket durch Umwandlung eines Teils des Verdienstes finanziert wird - der Zuschuss muss zwingend zusätzlich zum laufenden Verdienst gezahlt werden. So funktioniert das Jobticket in der Praxis In einem Betrieb verdienen Minijobber 556 Euro im Monat - also genau den zulässigen Höchstbetrag. Der Arbeitgeber stellt zusätzlich das Deutschlandticket als Jobticket zur Verfügung. Er leistet einen Zuschuss von 30 Euro monatlich.
Da der Zuschuss steuer- und beitragsfrei ist, weil er die Kosten für das Deutschlandticket nicht übersteigt, bleibt die Minijob-Grenze von 556 Euro unberührt. Der Minijob bleibt bestehen und der Arbeitgeber muss keine zusätzlichen Sozialabgaben zahlen. Vorteile für Minijobber und Arbeitgeber Für Minijobber: - Zusätzliche Unterstützung für Fahrtkosten, ohne die Verdienstgrenze zu überschreiten. - Steuer- und sozialversicherungsfreie Leistung vom Arbeitgeber. - Günstige und unkomplizierte Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs deutschlandweit. Für Arbeitgeber: - Attraktives Zusatzangebot zur Mitarbeiterbindung. - Einsparungen durch Steuer- und Abgabenfreiheit. - Positive Wirkung auf das Betriebsklima und nachhaltige Mobilität. Fazit: Deutschlandticket als attraktive Zusatzleistung Das Deutschlandticket kann eine sinnvolle Ergänzung für Minijobberinnen und Minijobber sein - besonders, wenn Arbeitgeber einen Zuschuss leisten. Solange dieser zusätzlich gezahlt wird, bleibt er steuer- und sozialabgabenfrei und hat keine Auswirkungen auf die Verdienstgrenze. Arbeitgeber profitieren ebenfalls, da sie eine attraktive Zusatzleistung bieten können, ohne zusätzliche Abgaben zu leisten. Weitere Informationen Weitere Informationen zum Deutschlandticket finden Sie im Fragen- und Antworten-Katalog der Bundesregierung oder auf der Internetseite von Verkehrsunternehmen bzw. -verbunden. (Beitrag im Online-Magazin der minijob-zentrale vom 06.03.2025) |
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