Außergewöhnliche Belastungen: Steuerliche Nachweisführung bei KrankheitskostenDas Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 26.11.2024 ein Schreiben zur Erbringung des Nachweises der Zwangsläufigkeit von Aufwendungen bei Krankheitskosten nach > § 33 Abs. 4 EStG i.V.m. >§ 64 Abs. 1 Nr. 1 EStDV veröffentlicht. Danach gilt am dem Veranlagungszeitraum 2024 Folgendes:
(Veröffentlichung auf der Homepage des BMF; zum Volltext des BMF-Schreibens vom 26.11.2024 IV C 3 - S 2284/20/10002 :005 gelangen Sie >hier.) |
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