Steuerliche Entlastungen beschlossen: Mehr Netto vom BruttoDie Bundesregierung hat sich in ihren Haushaltsgesprächen darauf verständigt, Bürgerinnen und Bürger weiter zu entlasten. Dazu hat das Kabinett das Steuerfortentwicklungsgesetz beschlossen, das ab 2025 für spürbar mehr Netto vom Brutto sorgt. Auch für Unternehmen und gemeinnützige Organisationen sind Verbesserungen vorgesehen. Was bedeutet das konkret?
Übrigens: Auch für dieses Jahr werden der steuerliche Grund- und der Kinderfreibetrag nochmals rückwirkend angehoben. Der Grundfreibetrag für 2024 beträgt nach der Anpassung 11.784 Euro, der steuerliche Kinderfreibetrag 9.540 Euro. Die Anpassung stellt sicher, dass das Existenzminimum für Kinder und Erwachsene 2024 steuerfrei bleibt. Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat haben dieser Regelung bereits zugestimmt. Was ändert sich außerdem? Zusätzlich wird ein wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt: die Überführung der Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren der Lohnsteuerklasse IV. Wichtig: Das Splitting-Verfahren bei der Einkommensteuer bleibt für Ehe- und Lebenspartner auch in Zukunft erhalten und wird durch die Reform zeitgemäß angewendet. Denn mit dem Faktorverfahren kann die steuermindernde Wirkung des "Ehegatten-Splitting" bereits beim monatlichen Lohnsteuerabzug individuell berücksichtigt werden. Das Verfahren soll ab 2030 gelten, das heißt, die Steuerklassen III und V kommen dann nicht mehr für den Lohnsteuerabzug zur Anwendung. Weitere Informationen zur Reform der Steuerklassen finden Sie beim Bundesfinanzministerium. (Bundesregierung aktuell, Mitteilung vom 22.11.2024) |
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