Fortsetzung der Förderung von E-Lastenfahrrädern (BMWK)Die Anschaffung von gewerblich genutzten E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhängern wird mit der neuen E-Lastenfahrrad-Förderrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) weiterhin finanziell unterstützt. Antragsberechtigt sind private Unternehmen sowie Körperschaften bzw. Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Hochschulen. Anträge können ab dem 01.10.2024 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Durch die Anhebung der Höchstfördersumme auf 3.500 Euro pro Rad werden nun größere E-Lastenfahrräder und E-Lastenfahrradanhänger, die großvolumige und/oder besonders schwere Lasten befördern können, besser gefördert. Die Förderquote beträgt weiterhin 25 % der förderfähigen Ausgaben. Von Architekturbüros und Abwasserentsorgung bis zum Verlags- sowie Veterinärwesen profitiert bereits eine Vielzahl verschiedener Unternehmen und Wirtschaftszweige von der Förderung. Bisher konnten im Rahmen der E-Lastenfahrrad-Richtlinie Förderzusagen von rund 17,5 Millionen Euro für knapp 11.800 E-Lastenfahrräder erteilt werden. Mit dem > Merkblatt zur E-Lastenfahrrad-Richtlinie informiert das BAFA über den Ablauf des Antragsverfahrens, die Höhe der Förderung sowie die Fördervoraussetzungen. Förderfähige E-Lastenfahrräder werden in einer Positivliste > geführt, die fortlaufend durch das BAFA gepflegt wird.> Informationen zur Antragstellung:> Weitere Informationen: > (Pressemitteilung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) |
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