Rente aus Deutschland – Wohnsitz in der Türkei: Steuerpflicht im Blick behalten

05.04.2025

Immer mehr deutsche Rentnerinnen und Rentner verlegen ihren Wohnsitz dauerhaft in die Türkei – sei es aus familiären Gründen, wegen des Klimas oder der Lebenshaltungskosten. Wer jedoch weiterhin Renteneinkünfte aus Deutschland bezieht, sollte wissen: Auch im Ausland können steuerliche Pflichten in Deutschland bestehen.

 

Beschränkte Steuerpflicht bei Wohnsitz in der Türkei

Personen mit Renteneinkünften aus Deutschland, die in der Türkei leben und keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt mehr in Deutschland haben, unterliegen grundsätzlich der beschränkten Einkommensteuerpflicht. Das bedeutet: Nur bestimmte inländische Einkünfte – wie z. B. gesetzliche Renten – sind in Deutschland steuerpflichtig.

Die Zuständigkeit für diese Steuerfälle liegt beim Finanzamt Neubrandenburg (Rentenempfänger im Ausland – RiA). Die Veranlagung erfolgt in der Regel automatisch, sobald das Finanzamt über die Rentenzahlungen informiert ist. Oft erhalten Betroffene einen Steuerbescheid, ohne zuvor eine Steuererklärung eingereicht zu haben.

Option: Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht

Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht gestellt werden – auch aus dem Ausland. Dies ist nur möglich, wenn der überwiegende Teil der Einkünfte aus Deutschland stammt (mind. 90 %), oder die ausländischen Einkünfte den Grundfreibetrag (2024: 11.784 €) nicht überschreiten. Vorteil: Bei unbeschränkter Steuerpflicht gelten dieselben steuerlichen Freibeträge, Werbungskosten und Sonderausgaben wie für in Deutschland lebende Personen. Die Steuerbelastung kann dadurch erheblich sinken.

Unser Service für Rentner in der Türkei

Als spezialisierte Steuerberatungskanzlei unterstützen wir Sie bei: der Prüfung Ihrer individuellen steuerlichen Situation, der Kommunikation mit dem Finanzamt Neubrandenburg (RiA), der Beantragung der unbeschränkten Steuerpflicht, sowie der Erstellung und fristgerechte Abgabe Ihrer Steuererklärung. Wir kennen die Besonderheiten des deutsch-türkischen Doppelbesteuerungsabkommens und sorgen dafür, dass Sie Ihre Steuerpflichten korrekt und möglichst steuerschonend erfüllen.

Sie leben in der Türkei und beziehen eine Rente aus Deutschland?

Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf – wir beraten Sie kompetent und individuell.

Von Steuerberater Adem Göksal




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