Erhöhung des Mindestlohns und der Minijob-Grenzen zum 1. Januar 2024

07.12.2023

Ab dem 01.01.2024 wird der Mindestlohn für Arbeitnehmer auf 12,41 Euro brutto je Stunde erhöht. Soweit tarifrechtliche Bestimmungen bestehen, gelten gegebenenfalls höhere Stundensätze.  

Dies entspricht einem Monatsgehalt von ca. 2.151,00 Euro bei einer 40-Stunden-Woche.  

Arbeitgeber sollten Ihre Arbeitsverträge zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen. Soweit der neue Mindestlohn nicht eingehalten werden kann, ist der monatliche Arbeitslohn anzupassen oder die Arbeitszeit entsprechend zu reduzieren.  

Ab Januar 2024 wird sich durch die Mindestlohnanpassung auch die Minijob-Grenze von 520,00 Euro auf 538,00 Euro erhöhen. Bei einem Mindestlohn von 12,41 Euro können Minijobberinnen und Minijobber so weiterhin ca. 43 Stunden monatlich arbeiten.




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