Erhöhung des Mindestlohns und der Minijob-Grenzen zum 1. Januar 2024
07.12.2023
Ab dem 01.01.2024 wird der Mindestlohn für Arbeitnehmer auf 12,41 Euro brutto je Stunde erhöht. Soweit tarifrechtliche Bestimmungen bestehen, gelten gegebenenfalls höhere Stundensätze.
Dies entspricht einem Monatsgehalt von ca. 2.151,00 Euro bei einer 40-Stunden-Woche.
Arbeitgeber sollten Ihre Arbeitsverträge zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen. Soweit der neue Mindestlohn nicht eingehalten werden kann, ist der monatliche Arbeitslohn anzupassen oder die Arbeitszeit entsprechend zu reduzieren.
Ab Januar 2024 wird sich durch die Mindestlohnanpassung auch die Minijob-Grenze von 520,00 Euro auf 538,00 Euro erhöhen. Bei einem Mindestlohn von 12,41 Euro können Minijobberinnen und Minijobber so weiterhin ca. 43 Stunden monatlich arbeiten.
Weitere News:
22.01.2024: DATEV Digitale Kanzlei 2024
10.01.2024: Erweiterung der beschränkten Steuerpflicht auf „ausländische Homeoffice-Tätigkeiten“
08.01.2024: Anzeigepflicht bei der Grundsteuer (Frist: 31.01.2024)
05.01.2024: Aufnahme drei neuer Partner - GTK wächst auch 2024 weiter
23.12.2023: Digitale DATEV-Kanzlei 2023
Alle News anzeigen