Beratung für Kryptoanleger: Steuerliche Klarheit in Zeiten erhöhter Prüfungen
12.06.2023
Nach einem Bericht der Zeitung "Der Standard" vergleichen derzeit die Finanzämter Steuererklärungen von Tausenden von Nutzern einer nicht genannten Kryptowährungsbörse mit ihren Handelsdaten.
Quelle: DALL·E Openai (Abruf: 12.06.2023)
Diese Untersuchung könnte zu Post vom Finanzamt für einige Anleger führen, da der Verdacht besteht, dass die potenzielle Summe der Steuerhinterziehung sich auf einen zweistelligen Millionenbetrag belaufen könnte.
Die Aktion ist das Ergebnis einer Initiative der Finanzverwaltung von Nordrhein-Westfalen, die erfolgreich die Herausgabe der Daten durchgesetzt hat und diese mit anderen Bundesländern teilt. Anleger, die ihre Gewinne bisher nicht angegeben haben, können jedoch unter bestimmten Umstände eine Selbstanzeige beim Finanzamt einreichen und so straffrei bleiben.
Wenn Sie Hilfe bei der Klärung Ihrer steuerlichen Situation rund um Kryptowährungen benötigen, können Sie uns kontaktieren, um eine Beratung zu vereinbaren und mehr über Ihre Optionen zu erfahren.
Von ChatGPT (Openai, 12.06.2023) und Rechtsanwalt Martin Figatowski, LL.M. (Tax)
Weitere News:
22.01.2024: DATEV Digitale Kanzlei 2024
10.01.2024: Erweiterung der beschränkten Steuerpflicht auf „ausländische Homeoffice-Tätigkeiten“
08.01.2024: Anzeigepflicht bei der Grundsteuer (Frist: 31.01.2024)
05.01.2024: Aufnahme drei neuer Partner - GTK wächst auch 2024 weiter
23.12.2023: Digitale DATEV-Kanzlei 2023
Alle News anzeigen