„Check the box“ Einführung der Option zur Körperschaftsbesteuerung nach § 1a KStG
11.08.2021
Durch die Verwirklichung des Optionsmodells mit dem Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) hat der Gesetzgeber einen weiteren Schritt in Richtung rechtsformunabhängiger Besteuerung vollzogen. Durch das in § 1a KStG gesetzlich normierte Optionsmodell wird für Personengesellschaften auf Antrag die Möglichkeit geschaffen, sich für Zwecke der Besteuerung vom Einkommen wie eine Kapitalgesellschaft besteuern zu lassen. Für Zwecke der Erbschaftsteuer entfaltet die Option allerdings keine Wirkung. Diese Option betrifft zudem nicht alleine die Gesellschaftsebene, sondern ebenfalls die Gesellschafterebene und ermöglicht Personengesellschaften somit einen Wechsel zu einer fingierten steuerlichen Intransparenz. Durch diese Option können sich ebenfalls materielle Veränderungen für das internationale Steuerrecht und das Außensteuerrecht ergeben, die ebenfalls bedacht werden sollten, wenn das Optieren in Erwägung gezogen wird.
Weitere News:
22.01.2024: DATEV Digitale Kanzlei 2024
10.01.2024: Erweiterung der beschränkten Steuerpflicht auf „ausländische Homeoffice-Tätigkeiten“
08.01.2024: Anzeigepflicht bei der Grundsteuer (Frist: 31.01.2024)
05.01.2024: Aufnahme drei neuer Partner - GTK wächst auch 2024 weiter
23.12.2023: Digitale DATEV-Kanzlei 2023
Alle News anzeigen