IHK-Beiträge 2016 bis 2019 - Rückerstattung möglich
01.02.2021
IHK-Beiträge 2016 bis 2019 - Rückerstattung möglich
Aufgrund eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes können Unternehmer von einer Rückerstattung von IHK Beiträgen profitieren. Das gilt auch für die IHK Bonn/Rhein-Sieg. Der Antrag ist für das Jahr 2016 bis 31.03.2021 zu stellen. Gerne unterstützen wir Sie dabei – wenden Sie sich an Ihre Ansprechpartner oder im Falle eines Neukontaktes an unser Sekretariat (02232-93450)
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