Leichtfertig unterlassene Meldung an das Transparenzregister - Fachbeitrag

22.01.2021

 

 

 

 

Verstöße gegen die Regelungen des Transparenzregisters können teuer werden

Hierzu haben Frau Rechtsfachwirtin Heike Leinberger und Steuerberater Michael Valder einen aktuellen Beitrag in der Praxis Steuerstrafrecht (PStR) veröffentlicht. Im konkreten Fall hatte das Bundesverwaltungsamt wegen der Nichtmeldung des wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzregister ein Bußgeld von 3.533 EUR verhängt.

 

 

 




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