Fristverlängerung für den Veranlagungszeitraum 2019
17.12.2020
BStBK-Präsident Prof. Dr. Hartmut Schwab:
„Der Einsatz für die dringend benötigten Entlastungen hat sich gelohnt, eine angemessene Fristverlängerung für den VZ 2019 wird kommen. Damit löst sich die seit Monaten angespannte Lage in unseren Kanzleien etwas und wir können ein wenig aufatmen. Unser wochenlanger Einsatz für den Berufsstand trägt endlich Früchte.“
Die finanzpolitischen Sprecher Lothar Binding (SPD-Fraktion) und Antje Tillmann (CDU/CSU-Fraktion) hatten heute mitgeteilt, dass sich die Koalitionspartner auf eine Fristverschiebung für die Abgabe der Jahressteuererklärungen geeinigt haben.
Die Frist für die Abgabe der Jahressteuererklärungen für den Veranlagungszeitraum 2019 wird somit bis zum 31. August 2021 verlängert.
Auszug aus der gemeinsamen Pressemitteilung CDU/CSU und SPD-Bundestagsfraktion: „Die Steuerberaterinnen und Steuerberater leisten in der Corona-Krise einen unverzichtbaren Beitrag dazu, dass die staatliche Hilfe bei den Corona-geschädigten Unternehmen und Selbständigen ankommt. Dabei sollen sie nicht in die Situation kommen, zwischen Corona-Hilfsanträgen einerseits und der fristgerechten Abgabe von Steuererklärungen andererseits entscheiden zu müssen.
Deshalb schlagen die Koalitionsfraktionen vor, im nächsten Steuergesetz die Verlängerung der Abgabefristen für Jahressteuererklärungen des Veranlagungszeitraums 2019 zu verlängern. Diesen Vorschlag haben die Koalitionsfraktionen heute mit dem Bundesminister der Finanzen abgestimmt. Dabei werden wir sicherstellen, dass es zu keinen ungerechtfertigten Zinsvorteilen in Erstattungsfällen kommt. Bei den weiteren Beratungen werden wir auch darauf achten, dass eine qualifizierte und kontinuierliche Bearbeitung der Steuererklärungen bei den steuerberatenden Berufen und in den Finanzämtern sichergestellt ist und sich durch die Fristverlängerung keine Steuererklärungen bei den Finanzämtern anhäufen.“
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