Rückzahlung Soforthilfe NRW freiwillig noch in diesem Jahr möglich
03.12.2020
Die Abrechnung der Soforthilfe soll im Frühjahr 2021 erfolgen, für eine mögliche Rückzahlung besteht bis zum Herbst 2021 Zeit.
Viele Soforthilfe-Empfängerinnen und -Empfänger äußerten jedoch auch den Wunsch, bald abzurechnen, um die Rückzahlung noch in diesem Jahr verbuchen und steuerlich geltend machen zu können.
Für eine Rückmeldung muss anhand der Buchhaltung der tatsächliche Liquiditätsengpass ermittelt werden.
https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020
Weitere News:
22.01.2024: DATEV Digitale Kanzlei 2024
10.01.2024: Erweiterung der beschränkten Steuerpflicht auf „ausländische Homeoffice-Tätigkeiten“
08.01.2024: Anzeigepflicht bei der Grundsteuer (Frist: 31.01.2024)
05.01.2024: Aufnahme drei neuer Partner - GTK wächst auch 2024 weiter
23.12.2023: Digitale DATEV-Kanzlei 2023
Alle News anzeigen