Überbrückungshilfe II NRW

19.11.2020

Richtlinien des Landes NRW zur fortgesetzten Gewährung von Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen („Überbrückungshilfe II NRW“) veröffentlicht.

Die Richtlinien sind die Rechtsgrundlage für die Gewährung der Hilfe. Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe II wird bis zum 31.01.2021 verlängert. 

 




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