Verfolgung von Steuerstraftaten im Jahr 2019 gestiegen - Neues Betätigungsfeld für die Steuerfahndung durch den Informationsaustausch mit der Türkei in 2021?
10.11.2020
Das Bundesfinanzministerium hat jüngst in seinem Monatsbericht Oktober die Ergebnisse der Verfolgung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten im Jahr 2019 veröffentlicht.
Im Jahr 2019 hat die Steuerfahndung bundesweit ca. 35.000 Fälle erledigt. Dabei wurden Mehrsteuern in Höhe von rund 2,8 Mrd. Euro festgestellt und Freiheitsstrafen im Gesamtumfang von 1.234 Jahren verhängt. Zeitgleich haben die Bußgeld- und Strafsachenstellen ca. 58.000 Fälle bearbeitet. Davon wurden ca. 21.000 Fälle nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, darunter ca. 6.000 strafbefreiende Selbstanzeigen.
Im Vergleich zum Jahr 2018 sind für die Steuerfahndungstätigkeit die Anzahl der bearbeiteten Fälle (2018: ca. 34.000) als auch die Höhe der Mehrsteuern (ca. 2,6 Mrd. Euro) gestiegen. Auch die Strafsachen- und Bußgeldstellen hatten im Vergleich zum Vorjahr mehr zu tun, allerdings bei weniger Selbstanzeigen (2018: ca. 54.000 Fälle, darunter ca. 7.000 Selbstanzeigen).
Diese Zahlen zeigen, dass die Strafsachenfinanzämter im abgelaufenen Jahr 2019 insgesamt aktiver und effizienter geworden sind. Die Entwicklung für das (Corona-) Jahr 2020 bleibt indes abzuwarten.
Ein neues Betätigungsfeld für die Steuerfahndungsdienste könnte sich jedoch im Jahr 2021 durch den Automatischen Informationsaustausch (AIA) mit der Türkei ergeben. Durch den AIA werden Kontoinformationen aus der Türkei nach Deutschland an das Bundeszentralamt für Steuern übersandt und dort ausgewertet. Erste Informationen, was dies für betroffene Personen in Deutschland bedeutet, gibt Adem Göksal hier.
von Martin Figatowski, LL.M. (Tax)
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