Update NRW Soforthilfe - Lebenshaltungskosten finden Berücksichtigung
13.05.2020
#Freiberufler und #Soloselbstständige, die im März oder April Soforthilfe beantragt haben, können 2.000 Euro für Lebenshaltungskosten geltend machen. Nach der Absage des Bundes stellt #NRW hierfür eigene Landesmittel bereit.
▶️ Aktuelle Pressemitteilung: https://
#Corona #NRWkanndas

Weitere News:
21.03.2025: BFH-Urteil: Remittance Basis in Großbritannien und die Anwendung des § 2 AStG
11.12.2024: Bundesrat ermöglicht vollständige Verlustverrechnung bei Termingeschäften
03.12.2024: Schwarzarbeit im Baurecht: rechtliche Auswirkungen für Auftraggeber und Auftragnehmer
Alle News anzeigen