Corona-Krise: Bonus für Arbeitnehmer bis zu 1.500€ sozialversicherungs- und steuerfrei
10.04.2020
Durch das BMF Schreiben vom 09.04.2020 zur "Abmilderung der zusätzlichen Belastungen durch die Corona-Krise für Arbeitnehmer" können ihren Arbeitnehmern in der Zeit vom 1. März bis zum 31. Dezember 2020 aufgrund der Corona-Krise Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 Euro nach § 3 Nummer 11 EStG steuerfrei in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewähren.
Diese Sonderzahlung ist nicht auf systemrelevante Berufe beschränkt - das BMF geht von einer allgemeinen gesamtgesellschaftlichen Betroffenheit aus.
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