Prüfungen nach dem Verpackungsgesetz

16.10.2019

Das Verpackungsgesetz löst seit 1. Januar 2019 die bisherige Verpackungsverordnung ab. Adressaten sind wie bisher in erster Linie die Inverkehrbringer verpackter Waren. Das Gesetz richtet sich vor allem an Unternehmen, die gewerbsmäßig verpackte Waren für private Endverbraucher (unabhängig von der Lieferkette) und vergleichbare Zielgruppen erstmalig in Deutschland in Verkehr bringen. Für den Vollzug wurde eine neue „Zentrale Stelle Verpackungsregister“ (ZSVR) geschaffen.  

 

Unsere Experten sind bei der Zentrale Stelle Verpackungsregister im Prüfregister registriert und stehen Ihnen gerne zur Seite.

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