Betriebsprüfung - Dürfen nach Abschluss einer tatsächlichen Verständigung weitere Hinzuschätzungen erfolgen?
30.07.2019
Fachbeitrag · Betriebsprüfung von Diplom Finanzwirt Michael Valder, Steuerberater
Praxis Steuerstrafrecht - IWW Institut, PStR 19
| In der Praxis enden Betriebsprüfungen oft mit dem Abschluss tatsächlicher Verständigungen, soweit der Sachverhalt nicht aufgeklärt werden kann. Mit Entscheidung vom 16.5.19 hat das FG Münster klargestellt, in welchem Umfang weitere Feststellungen nach Abschluss einer tatsächlichen Verständigung berücksichtigt werden können. |
Sie haben Probleme mit der Betriebsprüfung?
Wir unterstützen Sie gerne.
Weiterführende Themen: Veröffentlichungen; Betriebsprüfung
Weitere News:
22.01.2024: DATEV Digitale Kanzlei 2024
10.01.2024: Erweiterung der beschränkten Steuerpflicht auf „ausländische Homeoffice-Tätigkeiten“
08.01.2024: Anzeigepflicht bei der Grundsteuer (Frist: 31.01.2024)
05.01.2024: Aufnahme drei neuer Partner - GTK wächst auch 2024 weiter
23.12.2023: Digitale DATEV-Kanzlei 2023
Alle News anzeigen